Rauchwarnmelder
Seit 1. Juli 2016 ist der Einbau von Brandmeldern in Neubauten auch in Brandenburg Pflicht. Für bestehende Bauten gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2020. Für die Installation ist der Bauherr beziehungsweise der Eigentümer des Objektes verantwortlich.
Gemäß DIN 14676 übernehmen wir gern für Sie die Montage und Wartung der Rauchwarnmelder.
Wir informieren Sie gern.